Welche Förderprogramme gibt es und was wird gefördert? Dorferneuerung – wie funktioniert die private Förderung und was ist zu beachten?
Die Verwaltungsvorschrift "Förderung der Dorferneuerung" (VV-Dorf) ist Grundlage der Förderung mit Landesmitteln. Für eine Förderung muss man selbst was tun! So hängen die Fördersätze z.B. bei der Erneuerung der Dachdeckung von der Materialwahl ab. Vorher fragen, denn wenn bereits mit der Maßnahme begonnen wurde, gibt´s kein Geld mehr!
Ansprechpartner sind:
- Ortsbürgermeister Rudi Hoppen (Sprechstunde im Rathaus Sessenbach dienstags 18:00-19:30 Uhr- Tel. 02601-913050)
- die Mitglieder des Gemeinderates
- Architekt Uwe Schmidt, Sessenbach, Tel. 02601–913200
- Architektin Anja Fischer, Nauort, Tel. 02624-9437050
Jedes Projekt ist anders, die Gemeinde Sessenbach bietet hierzu Beratungen vor Ort durch einen Architekten an. Nach Rücksprache mit dem Ortsbürgermeister werden Beratungsgutscheine ausgestellt, die eine kostenlose Beratung von 2 Stunden beinhaltet.
Was wird gefördert?
Bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Um- oder Ausbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlicher Gebäude - das Alter des Gebäudes ist nicht immer maßgebend, eine Altersgrenze gibt es nicht! Schaffung neuen Wohnraumes im Ortskern und insbesondere Nutzung im Bereich Fremdenverkehr. Einige Beispiele: Ausbau einer Scheune, Erhaltung landwirtschaftlich genutzten Gebäuden und Höfen, Umnutzung leerstehender Bausubstanz, Wiedereinbau eines Scheunentores, Rückbau versiegelter Flächen etc.
Was wird nicht gefördert?
Einige Beispiele: Schönheitsreparaturen, Bauunterhaltungsmaßnahmen, Ziergärten, Maßnahmen in Neubaugebieten (Ausnahmen möglich) sowie Maßnahmen, die bereits begonnen wurden.
Wie funktioniert die Förderung?
Je nach Wertigkeit der Maßnahme sind 10 bis 30% der ausgaben förderfähig. Eigenleistung werden bis maximal 30% anerkannt- über den Mindestbetrag der förderfähigen Ausgaben informieren die Ansprechpartner und Architeken.
Achtung: Eine Mehrfachförderung mit anderen Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist nicht zulässig. Falls der Antrag durch ist, sind die Aufl agen der Förderung genau zu beachten "zum Schluss wird abgerechnet" und kontrolliert!- wird gegen die Auflagen verstoßen, gibt´s kein Geld.
Einen Antrag stellen können: - Bürger, Vereine, Genossenschaften, Personenvereinigungen, Zusammenschlüsse,... - die Gemeinden, auch als Beteiligte bei privaten Vorhaben, Körperschaften öffentlichen Rechts.
Verfahren: Bei privaten Anträgen bestätigt vorab die Ortsgemeinde, dass sich das Vorhaben in das Konzept einfügt. Bewilligungsbehörde ist die Kreisverwaltung. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Hinweis: Die hier veröffentlichten Daten und Angaben sind mit Sorgfalt zusammengestellt. Für die Fehlerfreiheit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Richtlinien – rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen.